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Fußbodenheizung nachrüsten ohne Aufstemmen · Frankfurt · Berlin · Nürnberg · Coburg
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MAI Fußbodenheizung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 28. August 2026. Diese Bedingungen gelten für Werkleistungen der MAI Fußbodenheizung, Amselweg 1, 96237 Ebersdorf b. Coburg.

Hinweis: Der folgende Text ist ein Entwurf und vor der Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen. Die eckigen Klammern markieren Angaben, die der Betrieb festlegen muss.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über das nachträgliche Einbringen von Fußbodenheizungen, Fräs-, Schleif- und damit zusammenhängende Arbeiten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts uneingeschränkt fort.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Aufnahme vor Ort und das darauf beruhende Angebot sind unentgeltlich und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Grundlage sind das Angebot, der darin beschriebene Leistungsumfang und der Verlegeplan.

§ 3 Leistungsumfang

Geschuldet ist die im Angebot beschriebene Leistung, in der Regel: Fräsen der Kanäle, Verlegen und Fixieren der Aluverbundrohre, Montage und Anschluss des Heizkreisverteilers, Dichtigkeitsprüfung, Verfüllen der Nuten und Trockenschliff. Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: Entfernen und Verlegen von Bodenbelägen, Malerarbeiten, Elektroinstallation, Austausch des Wärmeerzeugers, Estrichsanierung sowie die Entsorgung von Bauteilen, die nicht aus unseren Arbeiten stammen.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Räume geräumt und der Bodenbelag entfernt ist, dass Strom und Wasser verfügbar sind und dass eine Zufahrt bzw. Stellfläche für das Fahrzeug besteht. Vorhandene Leitungen im Estrich – Elektro, Wasser, Altheizung – sind uns vor Beginn bekanntzugeben, soweit Unterlagen dazu vorliegen. Erforderliche Zustimmungen Dritter, etwa einer Eigentümergemeinschaft, eines Vermieters oder der Denkmalschutzbehörde, beschafft der Auftraggeber.

§ 5 Prüfung des Untergrunds, nicht vorhersehbare Umstände

Der Untergrund wird vor Vertragsschluss nach den erkennbaren Merkmalen beurteilt. Zeigen sich beim Öffnen des Bodens Umstände, die vorher nicht erkennbar waren – etwa zu geringe Estrichdicke, verdeckte Leitungen, Hohllagen oder Risse –, teilen wir das unverzüglich mit und stimmen das weitere Vorgehen ab. Ergibt sich daraus ein Mehraufwand oder eine Änderung des Verfahrens, bedarf dies einer Vereinbarung über Preis und Ausführung.

§ 6 Termine und Ausführung

Termine werden verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet sind. Verzögerungen aus Umständen, die wir nicht zu verantworten haben – fehlende Mitwirkung, Bauablauf anderer Gewerke, Lieferausfälle, höhere Gewalt – verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Wir dürfen Teilleistungen erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist; raumweises Arbeiten ist der Regelfall.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung wird die Leistung gemeinsam abgenommen; die Dichtigkeitsprüfung wird dokumentiert. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, ohne die Abnahme zu erklären, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 8 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen nach dem Stand der Leistung sind zulässig; Höhe und Zeitpunkte werden im Angebot festgelegt. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§ 9 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken. Mängel sind uns nach Feststellung mitzuteilen; wir erhalten Gelegenheit zur Nacherfüllung. Keine Gewährleistung übernehmen wir für Schäden, die auf Umständen beruhen, die wir nicht zu verantworten haben: nachträgliche Eingriffe Dritter in den Boden, unsachgemäßen Betrieb der Anlage, Feuchtigkeitseinwirkung von außen, ungeeignete Bodenbeläge sowie vom Auftraggeber vorgegebene Ausführungen, von denen wir schriftlich abgeraten haben.

§ 10 Haftung

Für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften wir unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular erhalten Sie mit dem Angebot. Auf Wunsch beginnen wir vor Ablauf der Frist mit den Arbeiten; in diesem Fall ist bei Widerruf der bis dahin erbrachte Wertersatz zu leisten.

§ 12 Eigentumsvorbehalt und Schlussbestimmungen

Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit es nicht durch Einbau Bestandteil des Grundstücks geworden ist. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

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